Vereinssatzung

 

§ 1 Name und Sitz

Der Fanclub trägt den Namen FC Bayern Fanclub „Lech Bazis“ Münster; kurz „Lech Bazis“ Münster und hat seinen Sitz in 86692 Münster.
Das Geschäftsjahr beginnt am 01.Juli und endet am 30.06 des nächsten Jahres

 

§ 2 Zweck

Zweck des Fanclubs ist die Unterstützung und der Besuch von Spielen des FC Bayern München AG, freundschaftliche Kontakte zu anderen Fanclubs und Fans zu pflegen, sowie der positiven Imagepflege des Vereins in der Öffentlichkeit.

Außerdem dient der Fanclub dem Zweck, die Fans des F.C. Bayern München zu einer kameradschaftlichen Gemeinschaft während und außerhalb von Veranstaltungen zusammenzuführen.

Der Fanclub ist gegen jegliche Art von Randalismus, Vandalismus und Hooligans. Er ist parteipolitisch, konfessionell und bezüglich der Nationalität neutral. Minderheiten verdienen seinen besonderen Schutz. Ein Verstoß dagegen führt zum Ausschluss des betreffenden Mitgliedes. Darüber entscheidet die Vorstandschaft mit einfacher Mehrheit.

 

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft können alle natürlichen Personen erwerben, welche die Satzung des Fanclubs anerkennen und für seine Ziele eintreten. Sie ist schriftlich (bei Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter) zu beantragen. Vordrucke sind bei der Vorstandschaft anzufordern. Die Vorstandschaft beschließt über die Aufnahme des Mitglieds. Eine Mitgliedschaft im Verein setzt keine Mitgliedschaft beim FC Bayern München voraus.

 

§ 4 Verlust der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist schriftlich bis spätestens 31.03. eines jeden Jahres gegenüber der Vorstandschaft zu erklären. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann von der Vorstandschaft beschlossen werden, falls das Mitglied,

  1. bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb oder außerhalb des Clubs.
  2. ohne jeglichen Grund bei Fußballspielen, Busfahrten oder anderen Veranstaltungen anfängt zu randalieren.
  3. mit seinem Beitrag mehr als ein halbes Jahr in Verzug ist. Über die Beschwerde des Betroffenen entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. Entrichtete Beiträge werden nicht erstattet.
  4. Versäumt ein Mitglied die Zahlung des Beitrages trotz dreimaliger Zahlungsaufforderung, so wird es vom Fanclub ausgeschlossen. Das vom Ausschluss betroffene Mitglied hat das Recht, diesen Beschluss innerhalb von drei
  5. Kalenderwochen schriftlich anzufechten und sich zu rechtfertigen.
  6. Ein Mitglied hat nach Beendigung der Mitgliedschaft keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen bzw. keinen Anspruch auf Zurückerstattung bereits entrichteter Beiträge.

 

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Mitgliederversammlungen teilzunehmen und abzustimmen. Außerdem hat jedes volljährige Mitglied das Recht zu wählen und gewählt zu werden.
Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Ansehen des Fanclubs zu wahren, die Ziele des Fanclubs nach besten Kräften zu fördern und die Satzung zu achten.
Die Mitglieder des Fanclubs erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen.
Jedes Mitglied des Fanclubs hat die Pflicht, falls sich die Anschrift bzw. weitere persönliche Daten wie Bankverbindung geändert haben oder in absehbarer Zukunft ändern werden, die Vorstandschaft davon umgehend in Kenntnis zu setzen. Die soeben genannten persönlichen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

 

§ 6 Mitgliedsbeiträge

Die von den Mitgliedern jährlich zu zahlenden Mitgliedsbeiträgen werden von der Vorstandschaft festgelegt. Der Mitgliedsbeitrag ist mindestens jährlich im Voraus durch Bankeinzug zu entrichten. Ausschlaggebend ist hierfür das Alter im Beitragsjahr (17. Lebensjahr). Von da an ist der Beitrag einheitlich (Rentner, Studenten... eingeschlossen).
Kosten, die durch eine Unterdeckung des Kontos bzw. durch eine falsche Bankverbindung entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.

 

§ 7 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind
a) die Vorstandschaft
b) die Mitgliederversammlung

 

§ 8 Vorstandschaft

a) Die Vorstandschaft besteht aus:

  • 1.Vorstand
  • 2.Vorstand
  • Kassier
  • Schriftführer/in
  • 1.Beisitzer/in
  • 2.Beisitzer/in
  • 3.Beisitzer/in

Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt und bleiben im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl des Vorstandes ist unbegrenzt möglich. Auch vor Ende der Amtszeit kann die Mitgliederversammlung Vorstandsmitglieder abberufen und neu bestellen, wenn ein besonderer Grund vorliegt.
Die Vorstandschaft führt die laufenden Geschäfte und leitet den Fanclub entsprechend dieser Satzung. Ihm obliegt die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse.
Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.

b) Ausgaben
Bis zu einem Betrag von 150 € kann ein Vorstandsmitglied in Absprache mit dem 1.Vorstand verfügen. Beträge darüber hinaus sind in der Vorstandschaft abzustimmen. Davon ausgenommen sind Ticketbestellungen durch den Vorstand.

 

§ 9 Mitgliederversammlung

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich vor Saisonbeginn statt.
2. Die Mitgliederversammlung wird vom 1.Vorstand geleitet. Über sie ist eine Niederschrift durch den Schriftführer/in anzufertigen, die vom 1.Vorstand und vom Verfasser unterzeichnet werden soll.
3. Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung muss folgende Punkte enthalten:

  1. Bericht des 1.Vorstand, der betroffenen Vorstandsmitglieder und Prüfbericht der Kassenprüfer/in
  2. Entlastung der Vorstandschaft.
  3. Neuwahlen der Vorstandschaft (falls erforderlich).
  4. Wahl der Kassenprüfer/in (sofern erforderlich), die der Vorstandschaft nicht angehören dürfen. (Wahlperiode wie Vorstandschaft)
  5. Satzungsänderungen (falls erforderlich).
  6. Anträge (können von jedem ordentlichen Mitglied eingebracht werden).
  7. Verschiedenes

4. Bei Vorstandswahlen ernennt der 1.Vorstand einen Wahlvorstand, der aus zwei ordentlichen Mitgliedern (Wahlleiter + Wahlhelfer) besteht. Der Wahlvorstand leitet die Versammlung während der Wahl.
5. Die Vorstandsmitglieder sind auf Wunsch der Mitgliederversammlung schriftlich zu bestimmen. Alle übrigen Wahlen und Beschlussfassungen sind offen durchzuführen.
Der 1. Vorstand kann auch jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Hierzu ist er verpflichtet, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder oder wenn mindestens 25% der ordentlichen Mitglieder die Einberufung unter Angabe des Grundes verlangt. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten sinngemäß die gleichen Bestimmungen, wie für die ordentliche Mitgliederversammlung.
Mitgliederversammlungen und außerordentliche Mitgliederversammlungen werden schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mindestens 14 Tage zuvor einberufen. Wünsche und Anträge sind eine Woche vor der Mitgliederversammlung bei der Vorstandschaft einzureichen.
Die Zahl der Erschienenen ist beschlussfähig.

 

§10 Kassenprüfung

In der Mitgliederversammlung wird für jeweils zwei Jahre ein Kassenprüfer/in gewählt. Er hat das Recht und die Pflicht, die Kassengeschäfte laufend zu überwachen und mindestens einmal im Jahr eine Kassenprüfung durchzuführen.

 

§ 11 Ticketerwerb

Der Erwerb von Eintrittskarten (über den Fanclub), soll nur den eigenen Bedarf abdecken. Die gezielte Bestellung der Tickets zum Zwecke der Weiterveräußerung (Schwarzmarkt, Versteigerungen) ist nicht erlaubt, da bei verschiedenen Spielen die Tickets beim FC Bayern München registriert sind.
Wenn bei Kontrollen an den Stadien oder im Internet Tickets eines Fanclubs auf dem Schwarzmarkt oder bei Versteigerungen auftauchen, kann der Fanclub und alle FCB - Mitglieder, die dem Fanclub angehören, vom Verein ausgeschlossen werden.

 

§12 Fahrten

Wer sich zu einer Fahrt angemeldet hat, kann nur zurücktreten, wenn er/sie eine Ersatzperson benennt. Ansonsten sind von ihm/ihr alle entstehenden Kosten voll zu übernehmen, was auch die anteiligen Betriebskosten des Busses und den Wert der Eintrittskarte einschließt. Aktive Mitglieder haben Vorrang auf Fahrten zu Spielen, sofern sie sich rechtzeitig angemeldet haben, die Eintrittskarte angezahlt ist, keine Zahlungen im Rückstand sind und genügend Karten sowie Mitfahrgelegenheiten vorhanden sind.

 

§ 13 Auflösung

Die Auflösung des Fanclubs ist nur auf einer, zu diesem Zweck einberufenen Versammlung möglich. Es bedarf einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder.

 

§14 Vereinsvermögen

Der Fanclub ist selbstlos tätig, er verwendet sämtliche Beitragszahlungen ausschließlich zur Erreichung des Vereinszweckes gem. § 2 dieser Satzung.
Das vorhandene Vermögen ist bei Auflösung des Fanclubs oder bei Wegfall des Vereinszwecks nach § 2 dieser Satzung, nach Erfüllung aller Verpflichtungen, mit Zustimmung der Mitgliederversammlung, an den Kassier/in bzw. Kassenprüfer/in zu übertragen, welche das Vermögen treuhänderisch verwalten, bis sich in Münster ein Nachfolge FC Bayern Fanclub bildet, der die gleichen Ziele verfolgt (wie in § 2 dieser Satzung festgelegt). Sollte sich innerhalb eines Jahres kein Nachfolge-Fanclub gebildet haben, ist das Vereinsvermögen einer karitativen Einrichtung zuzuführen.

 

§15 Haftung

Der Fanclub und seine Vorstandschaft schließen jegliche Art der Haftung gegenüber Fanclubmitgliedern und Veranstaltungsteilnehmern aus, dies gilt auch für Sach- und Körperschäden, die auf Fanclubveranstaltungen, Fahrten des Fanclubs zum oder im Stadion entstehen. Für verursachte Schäden ist selbstverständlich der Verursacher selbst verantwortlich und haftbar. Bei groben Verstößen ist ein Ausschluss aus dem Fanclub möglich, auch eine Mitfahrt als Gast ist dann ausgeschlossen. Über Strafen entscheidet die Vorstandschaft.

 

§16 Datenschutzbestimmungen

1. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogenen Daten auf:         

  • Name,
  • Adresse,
  • Geburtsdatum,
  • Geschlecht,
  • Telefonnummer,
  • E-Mailadresse,
  • Bankverbindung,
  • Zeiten der Vereinszugehörigkeit.

           

Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zu Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.

 

2. Pressearbeit

Der Verein informiert die Tagespresse (wie z.B. Augsburger Allgemeine, Bayern Journal etc.) über besondere Ereignisse im Verein. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht.

Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt. Der Verein benachrichtigt die Tagespresse von dem Widerspruch des Mitglieds.

 

3. Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder

Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung von Ehrungen, Vereinsausflügen sowie Feierlichkeiten per eMail, auf der Jahreshauptversammlung oder auf der Homepage des Vereins bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung auf der Homepage.

Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.

 

4. Beim Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds archiviert. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.

 

5. Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung ist der Satzung angehängt und ist Bestandteil dieser.

  

Diese Satzung wurde am 13.07.2018 mit dem §16 Datenschutzbestimmungen ergänzt und beschlossen. Durch die vorstehende Satzung erlischt die bisher gültige Satzung vom 27.02.2011.

 

PDF Download der Satzung

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